Grundsatz der ARCHEA zum Anbau Nachwachsender Rohstoffe
Die ARCHEA Gruppe plant, baut und betreibt Biogasanlagen vorrangig mit Abfallstoffen.
Beim Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen schließen wir uns dem Grundsatzprogramm des NABU an.
NABU Grundsatzpapier
1. Keine Neugenehmigungen bis zum Vorliegen einer Regionalplanung, verbunden mit
100% Wärmekonzept und langfristiger Substratsicherheit.
2. Beschränkung des Anteils einer Fruchtart in der Biogasanlage auf maximal 50%.
3. Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge und Verzicht auf den Anbau von gentechnisch
veränderten Organismen (GVO).
4. Verzicht auf Intensivierung und Umbruch von Grünland, bei gleichzeitiger Erhaltung bestehender
Futteranbauflächen.
5. Weitgehender Verzicht auf Pestizide durch konsequente Anwendung der Grundsätze des Integrierten
Pflanzenschutzes (z. B. Vorrang biologischer und mechanischer Maßnahmen, resistente Sorten,
Energiepflanzen-Mix).
6. Nachweis von ökologischen Ausgleichsflächen im Bereich der Fläche (z. B. Saumstrukturen, Blühstreifen,
Feldgehölze, Extensivgrünland) in sinnvoller Vernetzung.
7. Ernte von Energiepflanzen unter Berücksichtigung von Artenschutzmaßnahmen, insbesondere dem
Schutz von Bodenbrütern und Niederwild; d. h. Anstreben eines Erntezeitpunktes nach dem 1. Juli für
mindestens 50% des Gesamtbestandes (Mahd von innen nach Außen, abschnittsweise, Abstecken
von besonders geschützen Bereichen, sowie weitere Maßnahmen der guten Praxis).
8. Verzicht auf den Anbau von Energiepflanzen auf ökologisch sensiblen Standorten (Natura 2000-
Gebiete, erosionsgefährdete Hanglagen und Moorstandorte).
9. Einhaltung eines hohen Wirkungsgrads der Biogasanlage (70%) durch konsequente Nutzung der Abwärme
(Kraft-Wärme-Kopplung).
10. Nachweis einer 9-monatigen Lagerkapazität für die Gärreste, um ökologisch nicht vertretbare Ausbringung
(z. B. im Winterhalbjahr) sowie Schädigung des Grundwassers auszuschließen.