Durch die Vergärungsprozesse im Fermenter verringert sich die Geruchsintensität von Gülle und Mist erheblich.
Geruchsemissionen aus Biogasanlagen können nur dann auftreten, wenn die Biomasse vor oder nach dem Prozess nicht sachgerecht gelagert wird. Die korrekte Anlagenplanung und kontrollierte Betriebsführung rücken somit in den Vordergrung der Projektierung.
Biogasanlagen müssen gesetzliche Grenzwerte einhalten.
Durch geeignete Maßnahmen und erfahrene Planer und die richtige Standortwahl lassen sich Probleme frühzeitig vermeiden.