Der Einsatz von Biogas als konkrete Massnahme zum Klimaschutz
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (engl.: United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern.
Die 194 Vertragsstaaten der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen, den UN-Klimakonferenzen (auch "Weltklimagipfel"), auf denen um konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz gerungen wird. Die bekannteste dieser Konferenzen fand 1997 im japanischen Kyōto statt und erarbeitete das Kyoto-Protokoll, das unter anderem den Emissionsrechtehandel ins Leben rief.
Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Abkommen legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Bis Anfang Dezember 2011 haben 193 Staaten sowie die Europäische Union das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die USA sind dem Protokoll nie beigetreten, und Kanada hat am 13. Dezember 2011 seinen Ausstieg aus dem Abkommen bekannt gegeben.
Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008–2012) um durchschnittlich 5,2% gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Für Schwellen- und Entwicklungsländer sind keine Reduktionsziele beziffert.
Folgende Treibhausgase werden vom Kyoto-Protokoll abgedeckt:
Treibhausgas Treibhauspotenzial (GWP)
Kohlendioxid (CO2) 1
Methan (CH4) 21
Lachgas (N2O) 310
Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs) 140 - 11.700
Perfluorierte (PFCs) 7.000 - 9.200
Schwefelhexafluorid (SF6) 23.900
Das (relative) Treibhauspotenzial (engl.: Global Warming Potential, Greenhouse Warming Potential oder GWP) oder CO2-Äquivalent gibt an, wie viel eine festgelegte Menge eines Treibhausgases zum Treibhauseffekt beiträgt. Als Vergleichswert dient Kohlendioxid; die Abkürzung lautet CO2e (für equivalent).
Die Emissionsmengen werden mit Hilfe der CO2-Äquivalente der einzelnen Gase bewertet und so gemäß ihren Treibhauspotenzialen gewichtet. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Methan-Emissionsreduktion um 1 Tonne gleichwertig zu einer CO2-Reduktion um 21 Tonnen ist, da in beiden Fällen Emissionen in der Höhe von 21 Tonnen CO2-Äquivalent weniger anfallen. Bei der Verwertung von organischen Abfällen in Biogasanlagen kann daher auch ein wesentlicher Beitrag zur Treibhausgasverminderung geleistet werden.
Durch den vom Kyoto-Protokoll vorgesehenen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (engl. Clean Development Mechanism - CDM) können die Industrieländer, die im Kyoto-Protokoll verbindliche Emissionsziele übernommen haben, Projekte in den sogenannten Entwicklungsländern einrichten, die entweder Emissionen verringern (z.B. Bau von Biogasanlagen oder Windparks) oder der Atmosphäre Kohlenstoff entziehen und in Senken speichern (z.B. Aufforstungen).
Dem Projektentwickler werden entsprechend der Menge der Emissionsminderung bzw. des gespeicherten Kohlenstoffs Emissionszertifikate ausgestellt. Der CDM soll die Industrieländer bei der Erreichung ihrer Emissionsziele und gleichzeitig die Gastländer der Projekte bei ihrer nachhaltigen Entwicklung unterstützen.
CDM Projekte folgen dem Regelwerk des UN Klimasekretariats (UNFCCC) und erzeugen bei erfolgreicher Registrierung als CDM Projekt Emissionsgutschriften (Certified Emission Reduction - CER). Diese CERs können anschließend im Internationalen Emissionshandel gehandelt werden.
Vor der Einreichung beim UN Klimasekretariat werden CDM Projekte von zugelassenen unabhängigen Dritten (Designated Operational Entities - DOE) auf Kernelemente Zusätzlichkeit, Freiwilligkeit, Beitrag zur Nachhaltigkeit und korrekte Anwendung der genehmigten CDM Methoden geprüft.